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"Soforthilfe Corona"

Onur Kan • März 27, 2020

Soforthilfeprogramm des Ministeriums


Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg (VM) hat für Soloselbstständige, Unternehmen und Freiberufler, die wegen der Corona-Pandemie in Schieflage geraten sind, ein finanzielles Hilfsprogramm zur Verfügung gestellt.

Die Soforthilfe kann von Soloselbstständige, Unternehmen und Freiberufler beantragt werden, die weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen. Relevant ist wie viel Vollzeitäquivalente Sie zum Stichtag 25.03.2020 beschäftigt haben. Außerdem gilt, dass der Zuschuss mögliche Insolvenzen verhindern soll. Daher gilt als Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses, dass der Antragsteller aufgrund der Corona-Krise sich in einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage bzw. in einem Liquiditätsengpass befindet, oder ebendiese erwartet. Nicht förderfähig sind Liquiditätsengpässe oder Umsatzeinbrüche, die vor dem 11.03.2020 entstanden sind.

Da es sich bei der Finanzhilfe um einen Zuschuss handelt, müssen diese Mittel nicht zurückgezahlt werden.

Die Höhe des Zuschusses ist nach der Zahl der Beschäftigten gestaffelt.
  • bis zu 5 Beschäftigte -> max. 9.000 Euro
  • bis zu 10 Beschäftigte -> max. 15.000 Euro
  • bis zu 50 Beschäftigte -> max. 30.000 Euro
Mit dem unteren Button gelangen Sie direkt zum Formblatt. Die Soforthilfe können Sie ausschließlich online beantragen über das Portal www.bw-soforthilfe.de. Hier müssen Sie das Formblatt hochladen und Ihre Kontaktdaten hinterlegen.

Wie lange das Hilfsprogramm zur Verfügung stehen wird ist aktuell nicht bekannt. Daher sollten Sie keine Zeit verlieren und Ihren Antrag stellen.

Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Expertise unterstützend zur Seite. Kontaktieren Sie uns.

Formblatt

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